Bad Münder: Verstoß gegen das Gebot der Verschwiegenheit sorgt für Ärger

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Ein Verstoß gegen das Gebot der Verschwiegenheit hat in Bad Münder für viel Ärger gesorgt – jetzt hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Personalratsmitglied der Stadt Bad Münder zwar gegen die Schweigepflicht verstoßen hat, dieser Verstoß aber nicht ausreicht, um eine Entlassung aus dem Personalrat zu rechtfertigen.
Der vor Gericht Mann hatte die Höhergruppierung des Gehalts einer Rathausmitarbeiterin kritisiert und sich an den ehrenamtlichen Bürgermeister Peter Meyer (CDU) gewandt. Der machte den Vertrauensbruch bei der Stadtverwaltung öffentlich. Das Thema war in der Sitzung des Stadtrat 12.12. eskaliert.
Im Stadtrat von Bad Münder musste sich Bürgermeister Dirk Barkowski wegen eines juristischen Streits um ein Personalratsmitglied massive Kritik gefallen lassen. Der Versuch, einen Mitarbeiter aus dem Personalrat zu entfernen, scheiterte vor Gericht. Die SPD warf dem Bürgermeister in der jüngsten Ratssitzung mangelnde Transparenz vor und Steuerverschwendung. Ratsfrau Susanne Bubat-Hahn sprach von einer ‚Reihe geschädigter Menschen‘ und forderte weitere Aufklärung durch den Bürgermeister. Der verteidigte sein Vorgehen und Verwies darauf, dass auch innerhalb des Personalrates man versuchte, das Mitglied von der dieser Position zu entfernen. Der Mitarbeiter befindet sich auch in weiteren juristischen Auseinandersetzungen mit der Stadt Bad Münder und dem Landkreis Hameln-Pyrmont




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