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In Hameln soll es erstmals einen „Beirat für Menschen mit Behinderung“ geben. Damit soll dazu beigetragen werden, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und Barrieren, ob im übertragenen oder wörtlichen Sinne, abzubauen. Der Beirat soll eng mit der Stadt zusammenarbeiten und auch Kontakt zu verschiedenen, in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen und Organisationen pflegen. Die Gründung des Beirates geht auf einen Ratsbeschluss im Herbst 2023 zurück. Wer sich für den Beirat für Menschen mit Behinderung aufstellen lassen möchte, kann seine Bewerbung noch bis zum 25. November abgeben: Wahlvorstand, Beirat für Menschen mit Behinderung, Rathausplatz 1, 31785 Hameln. Es ist ebenfalls möglich, Personen für die Wahl vorzuschlagen. In diesem Fall muss das Einverständnis der oder des Vorgeschlagenen ebenso eingereicht werden. Weitere Informationen oder eine Beratung zur Bewerbung für den Beirat gibt es am Dienstag, 12. November, zwischen 14 und 16 Uhr im „FiZ“ an der Osterstraße 46. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen soll aus elf ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, wobei vier dieser elf Mitglieder auf Vorschlag von Behindertenorganisationen vom Rat der Stadt Hameln ernannt werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden am Montag, 16. Dezember, um 18 Uhr, im Kultur- und Bildungshaus Regenbogen in einer geheimen Wahl per Stimmzettel gewählt. Zur Wahl für den „Beirat für Menschen mit Behinderung“ aufstellen lassen können sich Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, in Hameln wohnen und eine amtlich anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Wählbar sind auch Eltern von minderjährigen Betroffenen. Am Wahltag werden sich alle Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen, ehe dann gewählt wird. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, in Hameln wohnen und eine anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Der Beirat wird für die Dauer bis zur nächsten Kommunalwahl im Herbst 2026 gewählt.
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