Grohnde: Meldepflichtiges Ereignis in AKW

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Bei der Castor-Beladung mit Atomkraftwerk Grohnde hat es ein meldepflichtiges Ereignis gegeben. Wie das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mitteilte, habe die Betreiberin des AKW darüber informiert, dass bei der Begutachtung von Dokumentationen zur Vorbereitung der Castor-Beladungen festgestellt wurde, dass Berechnungsvorschriften im IT-System fehlerhaft umgesetzt wurden. Daher sei in Einzelfällen die Nachzerfallsleistung an bestimmten Brennelementen minimal höher als berechnet. Das Ereignis habe keine Auswirkungen auf den Rückbau der Anlage oder den bestimmungsgemäßen Restbetrieb und habe wegen der geringen Abweichungen keine sicherheitstechnische Bedeutung, heißt es vom Umweltministerium. Für den gleichen Sachverhalt wurde auch eine Meldung für das Brennelemente-Zwischenlager Grohnde, das von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) betrieben wird, vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die gleichen Abweichungen auch bei einigen der bereits dort eingelagerten Behälter aufgetreten sind. Auch in diesem Fall habe das Ereignis keine sicherheitstechnische Bedeutung, teilte das Ministerium mit.




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