Hameln-Pyrmont: Wohngeld kann jetzt online beantragt werden

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Wohngeld kann in Hameln-Pyrmont ab sofort online beantragt werden. Darauf weist der Landkreis hin. Der Antrag kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Wer diesen Weg wählt, erhält dann auch den Bescheid digital – das spare Papier und leiste somit einen Beitrag zum Umweltschutz.

Für den Online-Antrag auf Wohngeld ist ein Benutzerkonto bei BundID erforderlich. Mit Hilfe dieses Benutzerkontos können nachfolgend auch viele andere Verwaltungsangelegenheiten online erledigt werden.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist für die Gewährung von Wohngeld für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises außerhalb der Stadt Hameln zuständig. Wer in Hameln wohnt, muss den Wohngeldantrag an die Stadt Hameln richten.

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil bei ihnen bereits die Wohnkosten bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes oder der Sozialhilfe berücksichtigt werden.

Das Wohngeld soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen für Haushalte mit geringerem Einkommen ermöglichen und wird in Form eines Mietzuschusses für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum oder als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Dabei ist die Höhe des Wohngelds insbesondere von der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen des Haushalts und von der Höhe der Wohnkosten abhängig.




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