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Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hameln weist auf die gesetzlichen Regeln zum Heckenschnitt hin. Dafür gibt es im Bundesnaturschutzgesetz klare Vorgaben. So sei es verboten zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober Hecken oder Einzelbüsche komplett zu entfernen oder auf den Stock zu setzen, sagt Werner Beeke von der Naturschutzbehörde. Erlaubt sei in dieser Zeit nur ein schonender Pflegeschnitt. Aber auch hier müsse der Artenschutz beachtet werden. Denn es könne auch jetzt noch sein, dass in den Hecken Vögel brüten. Ab dem 1. Oktober sei es wieder möglich Hecken z.B. auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Wer allerdings vorhat in größerem Umfang Gehölze zu entfernen, sollte sich vorab bei der Naturschutzbehörde beraten lassen, denn dann könne eine Genehmigung erforderlich sein, empfiehlt Beeke.
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