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Der Landkreis Holzminden weist darauf hin, dass nach dem Grillen in Gärten und Parks der Abfall nicht einfach zurückgelassen werden dürfe. Denn wenn der Abfall nach einem Grillabend einfach liegen bleibe, komme es zu unschönen Gerüchen, verbrannter Erde und Verschmutzungen der Umwelt, heißt es aus dem Holzmindener Kreishaus. Getränkekartons, Kronkorken und leere Ketchupflaschen gehören in die Gelbe Tonne, ebenso wie die Verpackung des Grillguts. Alu-Grillschalen und Einweggrills dürfen ausgekühlt in den Restabfall. Auch kalte Grillkohle kommt in den Restabfallbehälter – allerdings sollte die Asche verpackt werden, damit den Müllwerkern beim Entleeren der Abfallbehälter nichts entgegenfliegt. Knochen- und gekochte Essensreste gehören in den Restabfall, Obst- und Gemüseabfälle in den Bioabfall. Pfandfreie Glasflaschen können in einen Glascontainer geworfen werden. Reichen die privaten Restabfallbehälter nicht aus, können im Landkreis Holzminden die 35-Liter-Abfallsäcke der AWH zur nächsten Behälterleerung dazugestellt werden. Eine Übersicht der Ausgabestellen der Abfallsäcke gibt es unter: www.awh-holzminden.de
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