Hannover: Vor dem Landgericht beginnt heute erneut der Mordprozess wegen eines tödlichen Autorennens

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Den beiden 41 Jahre alten Angeklagten wird u. a. vorgeworfen, im Februar 2022 nahe Barsinghausen durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen einen Unfall mit einem entgegenkommenden Pkw verursacht zu haben, wodurch zwei kleine Kinder starben. Das Landgericht hatte beide Angeklagten zu Freiheitsstrafen von sechs bzw. vier Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar dieses Jahres weitgehend aufgehoben.
Die Hauptangeklagte war zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden, ihr Kontrahent bei dem Rennen im Februar 2022 zu vier Jahren. Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Der BGH hob nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung der Angeklagten auch wegen Mordes anstrebte, sowie nach den Revisionen der beiden Angeklagten das Urteil weitgehend auf. Weder die Begründung, mit der das Landgericht einen (bedingten) Tötungsvorsatz der Hauptangeklagten abgelehnt habe, noch die Beweiswürdigung zum Autorennen seien frei von Rechtsfehlern, hieß es in der Begründung des BGH. Die Sache wird nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt. ( Quelle dpa)




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