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Ab dem 1. Juli gibt es landkreisübergreifend ein neues, leicht verändertes Wasserschutzgebiet im Bereich Großenwieden und dem Rintelner Ortsteil Engern. Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich im Landkreis Schaumburg auf die Gemarkungen Ahe, Deckbergen, Engern, Kohlenstädt, Rinteln, Schaumburg, Steinbergen und Westendorf sowie im Landkreis Hameln-Pyrmont auf die Gemarkungen Großenwieden, Kleinenwieden, Rohden und Welsede. Es sind in den Grenzbereichen einige Grundstücke nicht mehr im Wasserschutzgebiet und andere neu hinzugekommen. Durch die Festsetzung eines gemeinsamen Wasserschutzgebietes für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen gelten ab 1.Juli zwischen Engern und Großenwieden einheitliche Bestimmungen, die den aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Das hat besonders für die Landwirtschaft Vorteile, da nun alle Bestimmungen einheitlich sind, heißt es vom Landkreis Hameln-Pyrmont.
Neben den teilweise neuen Regelungen für die Landwirtschaft gibt es auch diverse Bestimmungen für den Neubau oder die Erweiterung baulicher Anlagen, die es zu beachten gilt. So ist zum Beispiel die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erdwärmegewinnung nur möglich, wenn sie mit nicht wassergefährdenden Stoffen betrieben werden. Auch die Errichtung neuer Gartenbrunnen ist teilweise verboten; bedarf aber mindestens einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde.
Für die Betreiber von oberirdischen Heizölverbraucheranlagen, deren Grundstücke in einem der bisherigen Wasserschutzgebiete liegen ändert sich nichts. Sofern ein Grundstück neu betroffen ist, müssen diese Anlagen im wiederkehrenden Abstand von fünf Jahren durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden; wenn das Grundstück nicht mehr betroffen ist, entfällt diese Verpflichtung. Die Betreiber registrierter Heizölverbraucheranlagen, die von den Änderungen betroffen sind, werden im Laufe des Jahres durch die Kreisverwaltung informiert.




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