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Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Ihre Aufgabe besteht besonders darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleiches, der dann auch entsprechend protokolliert wird, zu beenden. Der Schiedsamtsbezirk Bad Münder wird von der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson gemeinsam abgedeckt. Bei dem Amt der stellvertretenden Schiedsperson handelt es sich daher nicht um eine Abwesenheitsvertretung, sondern die Aufgaben werden in enger Abstimmung mit der Schiedsperson gemeinsam wahrgenommen bzw. aufgeteilt. Wer das Amt übernehmen möchte, muss seinen Wohnsitz im Bereich der Stadt Bad Münder haben, mindestens 30 Jahre alt und seiner Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Bad Münder am Deister für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl vom Direktor des Amtsgerichts Hameln bestätigt. Entsprechende Fachliteratur, Einführungslehrgänge und weiterführende Schulungsveranstaltungen werden für die Schiedspersonen regelmäßig angeboten. Für weitere Informationen über das Amt der Schiedsperson und die vielfältigen Aufgaben wird auf die Internetseiten www.schiedsamt.de und www.bds-niedersachsen.com verwiesen. Wer Interesse an dem Aufgabengebiet hat, kann sich bis zum 21.06.2024 vorzugsweise per E-Mail an stadt@bad-muender.de oder schriftlich bei der Stadt Bad Münder am Deister, Steinhof 1, 31848 Bad Münder, bewerben. Fragen werden unter der Rufnummer 05042 943-148 beantwortet.
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