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Niedersächsische Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Niedersachsen können jetzt bei der NBank Hilfen beantragen, wenn sie durch das so genannte Weihnachtshochwasser 2023 einen Schaden erlitten haben.
Gefördert werden vor allem Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation. Dabei werden Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen oder Mobiliar berücksichtigt. Auch Kosten für die Anmietung und den Betrieb von Pumpen können geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und den Schäden besteht. Die so entstandenen Schäden werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Ab einer Bewilligungssumme von 10.000 Euro müssen die Schäden von einem anerkannten Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen geschätzt worden sein.
Die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie online unter www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Hochwasserhilfe-2023-Unternehmen.html#foerdercheck
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