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Bereits am Donnerstag (22.02.2024) verschafften sich unbekannte Täter, unter dem Vorwand Mitarbeiter der Wasserwerke zu sein, (gegen 11:30 Uhr/ in der Straße „In den Gehren“) Zutritt zur Wohnung einer 81-jährigen Stadtoldendorferin.
Der unbekannte Täter forderte die Geschädigte auf, die Badewanne mit Wasser zu füllen. In dieser Zeit blieb er in ihrer unmittelbaren Nähe und gab an, dass ein weiterer Mitarbeiter nun die Leitungen im Keller kontrollieren würde. Weitere unbekannte Täter gingen währenddessen in die Wohnung und durchsuchten unbemerkt den Wohnbereich auf Wertgegenstände. Sie entwendeten Schmuck und Bargeld in Höhe von circa 11.500 Euro. Der männliche Täter konnte wie folgt von der Geschädigten beschrieben werden: rundes Gesicht, dunkle Augen, dunkle Kopfbedeckung und Bekleidung, sprach Hochdeutsch.Kurz danach ereignete sich in Stadtoldendorf ein identischer Vorfall im Sollingweg. Die Täter verließen jedoch die Wohnung, nachdem sie festgestellt hatten, dass sich dort mehrere Personen befanden. Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei Holzminden unter der Rufnummer 05531 958-0 entgegen und bitte Zeugen sich bei der Polizei Holzminden zu melden.
Die Polizei rät:
– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wehren Sie sich
energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an
oder rufen Sie um Hilfe und zögern Sie nicht, wenn Sie
verdächtige Fremde im Gebäude beobachten, die Polizei unter der
Notrufnummer 110 zu verständigen.
– Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder und
ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Öffnen Sie Unbekannten
nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
– Lassen Sie nur Mitarbeitende von Handwerksbetrieben oder der
Hausverwaltung in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben
oder die von Ihrer Hausverwaltung vorab angekündigt worden sind.
Das Gleiche gilt für vermeintliches Personal der Stadtwerke oder
Ableser von Gas-/Stromzählerständen.
– Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis
und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel. Rufen
Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde an.
Suchen Sie deren Telefonnummer unbedingt selbst heraus!
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