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Auch in Bad Pyrmont gibt es wieder ein Böllerverbot zum Jahreswechsel. Bad Pyrmont verfügt über zahlreiche schützenswerte Baudenkmäler, aber auch eine dichte Bebauung durch verkleidete ursprüngliche Fachwerkbauten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat das sogenannte Böllerverbot im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen: Im Zeitraum vom 31.12.2023 (Silvester), 18:00 Uhr, bis Neujahrmorgen (01.01.2024), 10:00 Uhr, ist das Mitführen sowie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in Teilen des Stadtgebiets verboten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalische Feuer und Feuertöpfe, die ab dem 28. bis 31.12. eines jeden Jahres an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen. Bürgermeister Klaus Blome appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Pyrmont, sich an das Böllerverbot zu halten, sei es aus Gründen des Brand- und Denkmalschutzes, der Belange des Klimaschutzes oder zur Reduzierung der Lärmimmissionen.
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