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Im Rechtsstreit über die Einleitung salzhaltiger Abfälle in die Flüsse Werra und Weser haben der Kasseler Bergbaukonzern K+S und der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Vergleich geschlossen. Das teilten der BUND und K+S am Donnerstag mit. Der Naturschutzverband hatte 2022 beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen eine Einleiteerlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel bis Ende 2027 erhoben. Später strengte der BUND zudem ein Eilverfahren an mit dem Ziel, den Vollzug der Erlaubnis bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts außer Kraft zu setzen. Dieses Eilverfahren werde durch den Vergleich nun beendet, erklärte der BUND. Den Angaben des Naturschutzverbandes zufolge verpflichtet sich K+S im Zuge des Vergleichs dazu, mit seinen Salzeinleitungen die Zielwerte des Bewirtschaftungsplans Salz nur noch an maximal 18 Tagen im Jahr zu überschreiten. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen nach eigenen Angaben insbesondere dazu, ab Beginn des Jahres 2024 die Salzwassereinleitung im Rahmen der bestehenden Einleiterlaubnis so zu optimieren, dass das FFH-Natur- und Landschaftsschutzgebiet zwischen Philippsthal und Heringen entlastet wird – zusätzlich zur bereits vorgesehenen schrittweisen Verbesserung. Zudem habe der Konzern verbindlich zugesagt, bei der Einhaltung der Mineralienkonzentration am Pegel Gerstungen noch strengeren Anforderungen zu genügen, als es die Vorgaben der behördlichen Erlaubnis vorsehen.
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