Hameln-Pyrmont: Schülerinnen und Schüler können den Landtag besuchen

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Auch in diesem Schuljahr laden die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Constantin Grosch und Ulrich Watermann Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9–13 aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont sowie der Stadt Rinteln in den Landtag ein.

Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, den Arbeitsalltag eines Landtagsabgeordneten eine Woche lang aus nächster Nähe kennenzulernen.
„Besonders in der heutigen Zeit ist es mir ein Anliegen, junge Menschen für Politik zu begeistern und ihnen die Bedeutung von Demokratie näherzubringen“, betont Uli Watermann, „Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle teilhaben und am öffentlichen Leben partizipieren können. Daher möchten wir den Schülerinnen und Schülern die Chance bieten, hinter die Kulissen zu schauen und Einblicke in die Herzkammer der niedersächsischen Demokratie zu gewinnen.“

Für den SPD-Landtagsabgeordneten Constantin Grosch ist vor allem der intensive Dialog mit den Jugendlichen von Bedeutung: „Durch eine Hospitation kommen die Schülerinnen und Schüler nicht nur dem politischen Alltag näher, sondern es entsteht auch ein gegenseitiger Austausch zwischen ihnen und uns Abgeordneten. Das ist für uns eine Gelegenheit zu erfahren, welche Interessen und Bedürfnisse vorhanden sind und anderseits für die junge Generation eine Möglichkeit zu erfahren, wie bereichernd eine starke Demokratie sein kann.“ Seit der Einführung des Hospitationsprogramms „Schülerinnen und Schüler begleiten Abgeordnete“ im Jahr 1998 haben rund 1.900 Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit genutzt, hinter die Kulissen des Landtags zu schauen.

Wer an dem Hospitationsprogramm teilnehmen möchte, schickt ein Motivationsschreiben an die Wahlkreisbüros der beiden Landtagsabgeordneten Constantin Grosch (info@constantin-grosch.de) und Uli Watermann (info@ulrich-watermann.de).

Das Hospitationsprogramm ist als schulische Veranstaltung anerkannt und gewährleistet den Unfallversicherungsschutz für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Mit dem Erlass vom 18.11.2002 hat das Niedersächsische Kultusministerium die Schulen gebeten, die erforderlichen Unterrichtsbefreiungen zu genehmigen, sofern keine Klausuren, Abschluss- oder Abiturprüfungen dem Entgegenstehen.




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