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Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont hat die Situation vor Ort durch wiederholte Geschwindigkeitsüberwachungen überprüft. Es wurden neben einem Seitenradarmessgerät des Landkreises auch Zählplatten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingesetzt, um jeweils über einen längeren Zeitraum die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sowie auch die jeweiligen Verkehrsmengen festzustellen. Das Ergebnis war ein weitgehend unauffälliges Geschwindigkeitsniveau, das im Verhältnis zu vergleichbaren Messstellen unterdurchschnittlich war, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Andreas Stemme. Sowohl die verdeckten Verkehrsmessungen von Landesbehörde und Landkreis über einen längeren Zeitraum als auch die jeweiligen „scharfen“ Messungen zeigen, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h von den Verkehrsteilnehmenden weitgehend akzeptiert wird, erläutert Stemme. Gezählt wurden auch die tatsächlichen Querungen an der Mittelinsel zu unterschiedlichen Zeiten, an Schultagen außerhalb der Ferien, so Stemme. Hierbei konnten in Spitzenzeiten vier zu Fuß Gehende pro Stunde bei gleichzeitig 138 Fahrzeugen gezählt werden. Die vom Verordnungsgeber geforderte konkrete Gefahrenlage liege hier nicht vor, damit sei eine Beschränkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h nicht zulässig. Aber die Situation werde beobachtet und in unregelmäßigen Abständen wird es Geschwindigkeitsmessungen geben, verspricht Stemme.




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