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In Bad Pyrmont liegt die Vorschlagsliste für die Wahl der neuen Schöffinnen und Schöffen ab heute, Mittwoch (16.08.) zur Einsicht aus. Darauf weist die Stadt hin. Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Hannover und das Amtsgericht Hameln für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 ist im Mai vom Pyrmonter Rat beschlossen worden. Vom 16. bis einschließlich 23. August liegt sie jetzt zur Einsicht im Rathaus der Stadt Bad Pyrmont aus (Zi. 320, während der Öffnungszeiten). Einspruch kann binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden, falls in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 – 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
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