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Ungefähr 30.000 junge Menschen fangen im August in Niedersachsen ihre Ausbildung an. Die DGB-Jugend gibt Tipps, damit der Start in die Ausbildung gut gelingt. Vor Beginn der Ausbildung sollte ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden, der die tägliche Arbeitszeit, die inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung, die Ausbildungsvergütung und die Probezeit regelt. Die Mindestausbildungsvergütung beträgt derzeit im 1. Ausbildungsjahr 620 Euro, heißt es vom DGB Niedersachsen. Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten durch sie entstehen, müssen die Eltern ihnen das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus haben volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort gute Chancen, Wohngeld zu erhalten. Grundsätzlich empfiehlt der DGB, dass sich Auszubildende gleich zu Beginn bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, bei ihrem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren sollten.
An www.doktor-azubi.de können sich Auszubildende anonym mit ihren Problemen in der Ausbildung wenden, geantwortet wird innerhalb kurzer Zeit.
Infos und Unterstützung gibt es auch bei der DGB-Jugend Niedersachsen: www.nbs-jugend.dgb.de
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