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In Hameln-Pyrmont erhalten ehrenamtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ab August eine höhere Aufwandsentschädigung. Darauf weist der Landkreis Hameln-Pyrmont hin. Das Amt für Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt (BgZ) habe die „Richtlinie für die Entschädigung von Sprachmittelnden in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit“ überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Die neue Richtlinie räume außerdem die Möglichkeit ein, entstehende Fahrtkosten über eine Kilometerpauschale abzurechnen. Dieser Schritt sei besonders wichtig, da die Ehrenamtlichen oft weite Strecken zurücklegen müssen, um ihre Dienste anzubieten. Die Anerkennung der Fahrtkosten trage dazu bei, die Arbeit ohne finanzielle Belastung fortsetzen zu können.
Die angepasste Richtlinie verbessere die Bedingungen für dieses Ehrenamt und sei ein deutliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die wichtige Rolle, die Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in der Flüchtlingsarbeit im Landkreis Hameln-Pyrmont übernehmen, betont Landrat Dirk Adomat.
Die überarbeitete Richtlinie tritt ab dem 1. August 2023 in Kraft.
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