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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Beschäftigte gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Hannover, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen, um nicht in Armut zu fallen. Die Gewerkschaft reagiert mit ihrer Forderung auf Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Auch in Hameln-Pyrmont habe die Pandemie vielen Beschäftigten – besonders in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit beschert. „Gerade bei denen, die ohne hin niedrige Löhne haben und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht, sagt Lena Melcher von der NGG-Region Hannover. Deshalb müsse ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden, und zwar auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns, so die Gewerkschafterin. Sie appelliert deshalb an die heimischen Bundestagsabgeordneten, sich für ein Mindest-Kurzarbeitergeld auf Niedriglohn-Niveau einzusetzen.
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