Holzminden: Wo darf in diesem Sommer Wasser entnommen werden?

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Der Landkreis Holzminden hat aufgrund der Trockenheit der vergangenen Wochen bereits eine erste Maßnahme getroffen. Mit Blick auf den anstehenden Sommer hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Holzminden eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Bewässerung und Wasserentnahme aus Oberflächengewässern deutlich einschränkt.

Hintergrund ist, dass die Trockenjahre 2018 und 2019 zu einem deutlichen Rückgang der Grundwasserstände geführt haben, der sich bis heute an vielen Messstellen kaum verbessert hat. Zwar gibt es noch keine akute Wasserknappheit, doch die Allgemeinverfügung soll genau der schon im Vorfeld aktiv entgegenwirken. Die Verfügung gilt ab sofort und untersagt nicht nur die Wasserentnahme mit Pumpen aus Teichen und Bächen, sondern auch die Beregnung von Grünflächen tagsüber und Befüllung von Swimming-Pools. Mit Swimming-Pools sind dabei alle Becken, deren Fassungsvermögen 300 Liter übersteigt, gemeint.

Sowohl der Grundwasserbericht Niedersachsen des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als auch die Untersuchungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) prognostizieren für den Landkreis Holzminden einen steigenden Bedarf bei gleichzeitig abnehmenden Reserven. „Wenn wir dem nicht entgegensteuern, werden wir spätestens in ein paar Jahren ein Riesenproblem bekommen“, mahnt auch der für die Wasserbehörde zuständige Kreisbaurat Ralf Buberti.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat eine vergleichbare Maßnahme bisher nicht getroffen.




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