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Die Amtszeit der 2018 gewählten Jugendschöffen für den Bereich des Amtsgerichtes Hameln endet am 31. Dezember 2023. Daher steht in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an.
Für den Landkreis Hameln-Pyrmont werden noch Bewerberinnen und Bewerber als Jugendschöffinen und -schöffen gesucht.
Zur Vorbereitung auf die beim Amtsgericht Hameln durchzuführenden Wahlen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises für seine Sitzung am 8. Juni 2023 nach dem Jugendgerichtsgesetz eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und -schöffen aufzustellen. Gesucht werden bis dahin noch Bewerberinnen und Bewerber, die vor allem in Hameln wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Personen, die sich bei anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe engagieren, sind für das verantwortungsvolle Schöffenamt besonders geeignet, da die Tätigkeit im hohen Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit sowie ein gutes Urteilsvermögen erfordert. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten außerdem in der Jugenderziehung kompetent und erfahren sein. Interessierte, die bereits in der zweiten Amtszeit als ehrenamtliche Richterin/Richter tätig sind, können sich nicht erneut bewerben.Bewerbungen und Vorschläge sind an die nachfolgend aufgeführten Mitarbeitenden der jeweiligen Wohnortgemeinde zu richten. Bewerbungsbögen sind auf der Internetseite des Landkreises Hameln-Pyrmont unter Suche / Landkreis Hameln-Pyrmont zu finden. Fragen zur Schöffenwahl beantworten im Hamelner Kreishaus Verena Kampmeier, 05151 / 903-3484 und Clausdieter Kauert, 05151 / 903-3426.
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