Bad Pyrmont: Neue Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung tritt in Kraft

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Der Rat der Stadt Bad Pyrmont hat (in seiner Sitzung am 27.04.2023) die neue Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen.
Sie tritt am 02.Mai in Kraft und ersetzt sowohl die alte Verordnung aus dem Jahr 2005 als auch die bisherige „Katzen-Verordnung“ aus 2013, deren Regelungen in die Verordnung eingebunden werden, teilte die Stadt mit.
Neben Anpassungen an die aktuelle Rechtslage wurden einige Änderungen aufgenommen, die das Einschreiten der städtischen Vollzugsbeamten z. B. bei Betteleien und Straßenmusik konkretisieren. Geregelt wird auch, dass Einfriedungen von Grundstücken an öffentlichen Straßen und Anlagen keine scharfen Spitzen oder Stacheldraht aufweisen dürfen. Weiterhin wird das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Anlagen sowie im privaten Bereich weitestgehend unterbunden. Die Regelungen werden durch eine Ausnahme u. a. der Gewerbebetriebe von der werktäglichen Mittagsruhe und ein Fütterungsverbot von Tauben und Enten im öffentlichen Bereich ergänzt.
Der genaue Wortlaut der Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Bad Pyrmont unter dem Stichwort „Ortsrecht“ veröffentlicht:
www.stadt-badpyrmont.de/service/ortsrecht/sonstiges/




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