Alle Beiträge auf radio-aktiv.de sind kostenfrei abrufbar und ohne Anmeldung für Sie verfügbar. Ermöglicht wird dies durch Fördergelder, Spenden und unsere Mitglieder des Trägervereins. Unterstützen auch Sie radio aktiv! |
Eine Verfolgungsfahrt zwischen einem Funkstreifenwagen der Polizei Bückeburg und einem flüchtenden Pkw Mercedes begann am vergangenen Freitag gegen 14.11 Uhr im Stadtgebiet von Bückeburg und endete um 14.30 Uhr im Obernkirchener Ortsteil Vehlen mit der Ingewahrsamnahme der beiden Fahrzeuginsassen des Mercedes. Die angemietete Limousine, ausgestattet mit Hamburger Kennzeichen, erhielt in Bückeburg, Bereich Obertorstraße/Hannoversche Straße, klare Anhaltesignale der Einsatzbeamten, die der Fahrer, ein 23jähriger Rintelner, missachtete. Er flüchtete mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem 19jährigen Beifahrer aus dem Auetal in Richtung Bundesstraße 65 . Der Rintelner überfuhr dabei mehrere rot zeigende Ampeln, unternahm gewagte Überholmanöver und und musste diverse Bremsmanöver einleiten, um Unfälle zu vermeiden. Auf Grund eines Rückstaus an der Ampelanlage am Ortseingang Vehlen bog das Fahrzeug in die dortige Sackgasse „Zum Holze“. Am Ende der Sackgasse sprangen die beiden Fahrzeuginsassen aus dem Auto und konnten nach kurzer Zeit, mit Unterstützung einer weiteren Funkstreifenwagenbesatzung, auf einem nahegelegenen Grundstück aufgegriffen werden. Bei der Durchsuchung der Personen fanden die Beamten bei dem Fahrer des Mercedes eine größere Bargeldsumme und beim Beifahrer Betäubungsmittel. Bei der daraufhin richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnungen der beiden Beschuldigten in Rinteln bzw. Auetal wurde Marihuana beschlagnahmt. Im Mercedes fanden die Einsatzkräfte einen verbotenen Teleskopschlagstock. Auf der fußläufigen Flucht durchquerten die Beschuldigten ein Waldstück, das durch einen Diensthundeführer mit einem Rauschmittelspürhund abgesucht wurde. Hierbei wurden weitere vermutlich weggeworfene Marihuanaportionen gefunden und beschlagnahmt. Dem Fahrer des Fluchtfahrzeuges wurde eine Blutprobe wegen des Tatverdachts einer Betäubungsmittelbeeinflussung entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Es wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führen eines Kfz unter Betäubungsmittelbeeinflussung mit Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Anzeige von unserem Förderer
radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.
Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!
Anzeige von unserem Förderer
radio aktiv ist ein gemeinnütziger und nichtkommerzieller Bürgersender.
Wir bedanken uns bei unserem Förderer für die freundliche Unterstützung.
Möchten Sie Ihren Lokalsender aus dem Weserbergland auch unterstützen?
Hier finden Sie nähere Informationen zu unserem Förderkreis!