Sozialfonds für besondere Energiehärtefalle

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Private Haushalte mit geringerem Einkommen, die vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Energiekosten ihre Strom-, Gas- oder Fernwärmerechnung nicht bezahlen können und keine staatlichen Transferleistungen beziehen, haben jetzt die Möglichkeit, eine Unterstützung aus dem Sozialfonds des Landkreises Holzminden zu erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Sperrankündigung vom Energieanbieter vorliegt und die drohende Sperre durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung, also beispielsweise eine vom Energieanbieter vorgeschlagene Ratenzahlung keine Abhilfe schaffen kann. Anspruchsberechtigt können damit auch Personen sein, deren Einkommen oberhalb der klassischen Einkommensgrenzen für Sozialleistungen liegt. Betroffene Personen können sich beim Bereich Allgemeine Soziale Leistungen des Landkreises unter der Telefonnummer 0 55 31-707 387 beraten lassen. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 08:30 – 11:30 Uhr und dienstags bis donnerstags von 14:00 – 15:00 Uhr. Wichtig zu beachten ist, dass die Unterstützungen durch den Landkreis nur für Strom-, Gas- oder Fernwärmekosten und nur für Privathaushalte gilt.




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