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Die heimischen Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU, Johannes Schraps und Mareike Lotte Wulf weisen auf neue gesetzliche Regelungen für digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen hin. Am Donnerstag, dem 9. Februar, hat der Bundestag das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen. Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden, d.h. dass sich Mitglieder entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen ist ein einmaliger Mitgliederbeschluss notwendig. Eine Änderung der Vereinssatzung ist nicht mehr erforderlich.
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