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Der Bestand in Lemgo ist gesperrt worden und bereits geräumt. Es wurden mittels Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit 3 Kilometer-Radius und eine Überwachungszone mit einem 10 Kilometer-Radius eingerichtet. Alle in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Bekämpfungsmaßnahmen gelten ab Freitag, 9. Dezember, für alle in den Zonen befindlichen Geflügelhalter, auch kleine Hobbyhaltungen. Da jedoch ein kleinerer Bestand betroffen ist, lässt es die Rechtslage zu, weniger belastende Maßnahmen anzuordnen. In der Schutzzone gilt nun ein Aufstallungsgebot für gehaltenes Geflügel. Das bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten ist, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein muss.
Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2022 zum Ausbruch der Geflügelpest in Barntrup bleiben vorerst weiter bestehen, hier gelten die jeweils strengeren Vorgaben. Alle Maßnahmen können der Allgemeinverfügung unter www.kreis-lippe.de entnommen werden.
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