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Am Dienstagabend meldete ein Zeuge der Rintelner Polizei, dass an der Weser Angler mit lebenden Fischen angeln. Das Angeln mit Lebendködern stellt jedoch einen Verstoß nach § 17 des Tierschutzgesetzes dar, weil man „… einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt!“ Der Zeuge sagte, er habe er als Gewässerschutzwart des Fischereivereins Rinteln drei Angler überprüft und ihre Fischereierlaubnisscheine kontrolliert. Dabei habe er festgestellt, dass die Angler lebende Fische in einem Setzbehälter mit sich führten und diese Fische als Lebendköder am Angelhaken verwendeten, um Raubfische zu angeln. Noch bevor die Polizei eintrat, hatten sich die Überprüften vom Kontrollort entfernt. Zwei der Angler, beide 33 Jahre alt, stammen aus Rinteln bzw. Lehrte. Die Personalien des dritten Mannes müssen noch ermittelt werden. Ein weiterer Zeuge teilte noch mit, dass er die Männer am Montag schon kontrolliert habe. Gegen die Angler wird nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
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