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Verpflichtender Internetanschluss, größere Zimmer: Für Alten- und Pflegeheime sowie für Heime für Menschen mit Behinderungen gelten seit dem 1. Oktober neue bauliche Anforderungen.
Sämtliche Neubauten müssen künftig nach den neuen Standards gebaut werden, bereits existierende Einrichtungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 nachgerüstet werden, wie das Sozialministerium mitteilte.
Unter anderem müssen die Wohnschlafräume von Einheiten für eine Person zukünftig mindestens 14 Quadratmeter Platz bieten, zuvor waren 12 vorgegeben. Für zwei Personen beträgt die Mindestgröße nun 22 Quadratmeter (vormals: 18). Wohneinheiten für mehr als zwei Personen sind in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr zulässig. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Einzelzimmerquote in Heimen. Diese beträgt 70 Prozent aller Wohneinheiten.
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