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Der DGB Kreisvorstand Hameln weist darauf hin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben können. Diese finanzielle Hilfe sollte genutzt werden, rät der Regionssekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Hameln, Moritz Stiepert. Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden.
Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich, ggf. über das vorhandene Einkommen. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. Dafür müssen einige Antragsformulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt werden.
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