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Nach der Sichtung eines Wolfes im hannoverschen Stadtgebiet in der vorigen Woche hat die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover nun ihre Prüfung abgeschlossen: Eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres wird auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt. Dies habe die intensive rechtliche Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde für diesen Fall ergeben, teilte die Region Hannover mit. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere einer besonders geschützten Arten zu töten. Die Jagd auf einen Wolf ist nur auf Grundlage einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Die notwendigen Voraussetzungen seien in diesem Fall nicht gegeben. Denn das Tier sei nicht klar identifiziert worden. Außerdem sei es nicht mehr gesichtet worden. Die Untere Naturschutzbehörde betonte jedoch, dass bei Gefahr im Verzug die Polizei jederzeit ohne Ausnahmegenehmigung eingreifen könne. Die Region Hannover bittet darum, jede Sichtung eines Wolfes unverzüglich zu melden.
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