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Polizei, Stadt Hameln und der Landkreis Hameln-Pyrmont bilden das Netzwerk gegen Kraftfahrzeug-Poser: Ziel ist der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gesundheitsgefahren, die durch das Verursachen von unnötigem Motorenlärm durch Kraftfahrzeugführerinnen und -führer in Kauf genommen werden. Das Netzwerk zieht eine positive Bilanz der gemeinsam beschlossenen Maßnahmen. Die Abwägung zwischen den Bedürfnissen von Anwohnenden nach Ruhe und Sicherheit sowie der Freizügigkeit des Fahrens in der Stadt führte bei der Stadt Hameln zu dem Ergebnis, dass den Kraftfahrzeugführerinnen und -führern, die unnötig Lärm durch ihr Verhalten verursachen, eine Unterlassungsverfügung durch die Stadt Hameln zugestellt wird. Darin wird das lärmverursachende Verhalten untersagt. In dieser Verfügung wird für den Fall eines erneuten Verstoßes ein Zwangsgeld festgelegt. Diese Verfahrensweise wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover überprüft und bestätigt.
Ein Beispiel: Für den Fahrer eines Sportwagens, der mehrfach durch massives und damit lautstarkes Beschleunigen, durch Fehlzündungen seiner Abgasanlage und ähnliche Fehlverhaltensweisen aufgefallen war, ist bereits ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- Euro angeordnet worden. Da der Fahrer aufgrund mangelnder Einsicht wieder auffällig geworden ist, wurde der Betrag im letzten Jahr fällig und vollstreckt. Im Mai wurde dieser Fahrer erneut als Auto-Poser auffällig. Diesmal wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 1500,- Euro sofort fällig. Sollte auch dieses zweite Zwangsgeld keine Besserung im Verhalten erzeugen, stehen höhere Zwangsgelder, sowie eine Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf der Maßnahmenliste, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Außerdem kann die Polizei Platzverweise aussprechen, die Weiterfahrt untersagen und die Fahrzeugschlüssel sicherstellen.
Resümee des Netzwerkes: Das gemeinsame Vorgehen habe in den vergangenen Monaten zu einem rücksichtsvolleren Verhalten innerhalb der Gruppe der Auto-Poser geführt. Abschließend der Appell, unter gegenseitiger Rücksichtnahme, jedem die individuelle Nutzung seiner eigenen Freiräume zu ermöglichen.
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