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Aufgrund der gerade beginnenden Sommerwelle und des weiterhin hohen Infektionsdrucks durch COVID-19 hält die Niedersächsische Landesregierung ein Festhalten an den bisherigen Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten. Mit der am Mittwoch in Kraft tretenden Änderungsverordnung erfolgt deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 31. August 2022. Ministerpräsident Stephan Weil sagte, angesichts steigender Infektionszahlen brauchen wir auch im Sommer Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV. Der beste Schutz sei und bleibe jedoch die Impfung. Deshalb bitte er ältere Menschen über 70 Jahren, den Schutz durch eine vierte Impfung aufzufrischen. Zwar gebe es eine Sommerwelle, aber aufgrund der Omikronvariante und des hohen Impfniveaus gebe es vergleichsweise kaum schwere Verläufe, wie ein Blick in die Krankenhäuser zeige. Der Bund müsse jetzt mit einer neuen Testverordnung zügig dafür sorgen, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin freiwillig und kostenlos testen lassen könnten. Gebraucht werde vor einer möglichen Herbstwelle ein neues Infektionsschutzgesetz, das Länder und Kommunen wieder in die Lage versetze, angemessen auf eine verschärfte Infektionslage reagieren zu können.
Im Wesentlichen bleiben die durch die bisherige Corona-Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen erhalten.
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