Hameln: Infos für Geflüchtete zu Grundsicherungsleistungen heute im Kreishaus

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Durch den Bund-Länder-Beschluss werden aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab 1. Juni 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II durch das Jobcenter erhalten. Die gesetzliche Grundlage wird im Mai verabschiedet. Das Jobcenter Hameln-Pyrmont bereitet sich bereits aktiv für den Wechsel in Absprache mit den Kommunen im Landkreis Hameln-Pyrmont vor. Das Jobcenter Hameln-Pyrmont informieren dazu im Kreishaus in der Hamelner Süntelstraße. Start der Gemeinschaftsaktionen ist heute Dienstag am 26. und 27. April im Kreishaus. Dort werden seitens des Landkreises die derzeitigen Asylbewerberleistungen ausgezahlt. Die hier vorsprechenden ukrainischen Geflüchteten können im Anschluss gleich einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ab Juni 2022 ausfüllen. Wichtig ist, dafür den Pass, falls vorhanden eine Meldebescheinigung und etwas Zeit mitzubringen. Momentan müssen die bisher registrierten, geflüchteten Menschen aus der Ukraine nicht persönlich zur Antragstellung beim Jobcenter Hameln-Pyrmont vorsprechen. Infos zur Antragstellung telefonisch oder digital gibt es unter: 05151 7815 4 (Service-Nummer) und www.jobcenter-hameln-pyrmont.de.




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