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Ab heute gilt in Hameln Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen. Die Teilnehmenden, Leitenden sowie Ordnerinnen und Ordner bei Versammlungen unter freiem Himmel auf dem Gebiet der Stadt Hameln sind damit verpflichtet, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen. Dies gilt auch bei nicht angezeigten Versammlungen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Der Landkreis hatte bereits seit Dienstag eine Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen im gesamten Kreisgebiet angeordnet, mit Ausnahme der Städte Hameln und Bad Pyrmont – die die Aufgaben der unteren Versammlungsbehörde in eigener Zuständigkeit wahrnehmen.
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