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Der Personalmangel in den Kindertagesstätten wird immer größer. Es kann vorkommen, dass bei Krankheitsfällen Gruppen geschlossen und Randbetreuungszeiten gestrichen werden müssen. Nun droht die Lage noch schwieriger zu werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte von montags bis freitags von jeweils sechs Stunden haben. Bisher waren es lediglich vier Stunden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig, aber aller Voraussicht nach wird auch die Stadt Hameln dies umsetzen müssen, so der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Kindertagesstätten, Schulen und Sport, Kurt Meyer-Bergmann (SPD). Nun müssten alle Zahlen überprüft und neu bewertet werden, so Meyer-Bergmann, der große Probleme kommen sieht. Einfache Lösungen gebe es nicht, auch wenn sich der Schulausschuss mit dem Thema schon mehrfach befasst habe. Meyer-Bergmann hofft, dass der neue Sechs-Stunden-Anspruch nicht weniger Plätze und Streichung der Randzeiten bedeutet.
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