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Bei der Bestattung von an oder mit Corona Verstorbenen gelten weiterhin besondere Hygienemaßnahmen, um die Ausbreitung der Pandemie nicht weiter zu begünstigen. Beispielsweise müssen die Toten aus Gründen des Infektionsschutzes in den Kleidungsstücken bestattet werden, die sie während des Sterbens tragen. Auch die Bestatter müssten sich besonders schützen, sagte der Hamelner Bestatter Florian Fähndrich. Krankenhaus- oder Seniorenheimmitarbeitende bereiten die Angehörigen darauf vor, dass die Toten weder umgezogen werden dürfen noch später eine Verabschiedung am offenen Sarg möglich sein wird. Aber nicht alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirkten sich negativ auf die Trauerarbeit aus. Die Beschränkung je nach Kapellengröße auf zehn bis 15 Personen ermögliche den Angehörigen oftmals ein persönlicheres und freieres Abschiednehmen, so Fähndrich.
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