Lippe: Besuch bei der Kreisverwaltung nur mit Termin und 3G-Nachweis

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Besucher der Lipper Kreisverwaltung müssen aktuell einen Termin vereinbaren und einen 3G-Nachweis vorlegen. Diese Regel greift ab Dienstag, 30. November, und gilt im Kreishaus in Detmold sowie ausdrücklich auch in allen Außenstellen der Kreisverwaltung. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Anliegen nach Möglichkeit telefonisch, per E-Mail oder per Post geklärt werden sollten. Ist ein Besuch im Kreishaus oder den Außenstellen unerlässlich, muss zwingend ein Termin vereinbart werden, um Zutritt zu erhalten. Zusätzlich müssen Besucher geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen (3G-Regelung). Für Testungen gilt, dass ein Schnelltest höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein darf. Selbsttests sind nicht zulässig. Beim Zutritt zum Kreishaus oder den Außenstellen wird kontrolliert, ob die 3G-Regelung erfüllt ist. Hierfür ist es wichtig, dass die Besucher auch einen Lichtbildausweis, etwa den Personalausweis oder den Führerschein, dabei haben.

 

Sprechstunde des Behindertenbeauftragten – 3G ist Voraussetzung für Termin im Kreishaus

Die 3G-Regelung gilt ausdrücklich auch für die Sprechstunde des Behindertenbeauftragten Michael Meier am Mittwoch, 1. Dezember. Interessierte sollten sich daher vorab beim Behindertenbeauftragten unter 0160/ 97 94 07 06 oder per E-Mail unter meier56@arcor.de anmelden. Die Sprechstunde findet in der Zeit von 10:30 bis 13:30 Uhr in Raum 405 im Kreishaus, Felix-Fechenbach-Straße 5 in Detmold statt. Der Raum ist barrierefrei erreichbar. Michael Meier ist auch außerhalb der Sprechzeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Angehörige sowie Interessierte erreichbar, telefonisch unter 0160 / 97 94 07 06 oder per E-Mail unter meier56@arcor.deAls Behindertenbeauftragter im Kreis Lippe freut sich Michael Meier über intensive Kontakte zu den Menschen mit Beeinträchtigung und möchte sie auffordern, ihm ihre Wünsche, Probleme und Anregungen mitzuteilen.




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