Hameln-Pyrmont: Ab Sonntag strengere Corona-Regeln

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Im Landkreis Hameln-Pyrmont gilt ab Sonntag, den 21. November 2021, in vielen öffentlichen Einrichtungen die 2G-Regel. Diese dürfen dann nur noch von nachweislich geimpften oder genesenen Personen betreten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis heute (19. November 2021) veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Gastronomiebetrieben einschließlich Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars, geschlossene Räumen von Sportanlagen, Kultureinrichtungen, wie Museen oder Theater und die Innenbereiche von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks. Die 2G-Regelung gilt zudem bei Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Menschen. Ausgenommen von der „2G-Regel“ sind Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und Personen die sich aus medizinischer nicht impfen lassen dürfen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont liegt die 7-Tage-Inzidenz heute bei 142,7. Sie hat sich damit seit Anfang des Monats nahezu verdreifacht.




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