Bad Pyrmont: Neue Regelungen für ambulante Patientinnen und Patienten im Bathildiskrankenhaus

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Ab Dienstag, dem 16.11., gelten im Bad Pyrmonter Bathildiskrankenhaus höhere Schutzmaßnahmen für die ambulanten Patientinnen und Patienten. Für alle ambulanten Arztpraxen des Medizinischen Versorgungszentrums MVZ (Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Radiologie) gilt die 3G-Regelung. Alle Patientinnen und Patienten müssen geimpft oder genesen oder negativ getestet sein. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein.

Die Patientinnen und Patienten der Krankenhaus-Ambulanzen müssen ab Dienstag geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Abstrich mitbringen, der maximal 48 Stunden alt ist.

Zu den Ambulanzen zählen unter anderem die BG-Sprechstunde, die neurologische Ambulanz von Dr. Siebert und Herrn Al-Zaben, die neurochirurgische Ambulanz von Frau Prof. Dr. Verheggen sowie die ambulanten Untersuchungen der Inneren Abteilung und alle Privatambulanzen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bathildis.de.




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