Hameln: Wahleinsprüche zurückweisen?

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Nach der Kommunalwahl am 12. September sind insgesamt vier Wahleinsprüche gegen die Stadtratswahl in Hameln eingelegt worden. Mittlerweile hat Wahlleiter Christian Campe sie geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einsprüche zurückzuweisen sind. Der neue Rat der Stadt Hameln sollte nach Auffassung des Wahlleiters die vier erhobenen Wahleinsprüche zurückweisen. Ein entsprechender Verwaltungsvorschlag liegt für die nächste Sitzung vor. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wilfried Binder wird für die Zurückweisung stimmen. Das gilt auch für den Einspruch von Hans-Peter Weh. Der hatte, ohne es belegen zu können, behauptet, dass ein ungültiger Stimmzettel als gültig bewertet worden sei. Die übrigen drei Einsprüche sind laut Binder – unabhängig von ihrem Inhalt – schon aus formalen Gründen eindeutig unzulässig. Auch bei der CDU und bei der FDP besteht keinerlei Zweifel daran, dass die Einsprüche unzulässig und damit zurückzuweisen sind, wie die Fraktionsvorsitzenden Hans-Wilhelm Güsgen und Birgit Albrecht bestätigen. Über die Zurückweisung der Wahleinsprüche wird der Rat am Mittwoch (10.11.) abstimmen. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.00 Uhr im Weserberglandzentrum.




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