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Im Kernkraftwerk Grohnde hat es ein meldepflichtiges Ereignis gegeben. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit. Im Rahmen einer betrieblichen Schalthandlung habe sich eine von insgesamt vier Zwischenkühlpumpen nicht einschalten lassen, heißt es. Bei der Fehlersuche sei festgestellt worden, dass der zugehörige Leistungsschalter defekt war. Zwischenkühlpumpen seien Bestandteil des Nachwärmeabfuhrsystems, zwei von vier Pumpen reichten dabei für die sichere Störfallbeherrschung aus. Insofern habe das Ereignis keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und sei ohne sicherheitstechnische Bedeutung gewesen, teilte das Ministerium mit.
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