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Das Verwaltungsgericht in Hannover hat die Wahlprüfungsklage zur Gültigkeit der Landratswahl in Hameln-Pyrmont abgewiesen. Das bedeutet, dass die Wahl Dirk Adomats nur per Briefwahl rechtens war.
Der Kläger, Bernard Heyen aus Hessisch Oldendorf, muss die Gerichtskosten tragen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Landkreis im April 2020 nicht anders habe handeln können als er es getan habe. Es sei ein unvermeidbarer Fehler gewesen, denn er habe im Sinne des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen.
Heyen hatte geklagt, weil er die Grundsätze der Demokratie durch die reine Briefwahl verletzt gesehen hat. Der Kreistag hatte – nach Einsprüchen von zunächst zwei Bürgern – das Ergebnis der Wahl anerkannt, allerdings nur knapp mit Stimmengleichheit bei der Abstimmung. Durch die Pattsituation wurde das Wahlergebnis vom April 2020 im Kreistag nicht aufgehoben.
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