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Die Landesregierung hat die niedersächsische Corona-Verordnung aktualisiert. Eine Änderung gilt bereits ab heute: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen sich „bereits an diesem Wochenende“ zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag mitteilte. Zusätzlich dürfen noch vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren an einem Treffen teilnehmen, ohne dass sie mitgezählt werden. Nach der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung werden in Hameln-Pyrmont ab Montag weitere Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen gelten. Seit dem 4. Juni 2021 liegt die täglich vom Robert Koch Institut (RKI) übermittelte Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis konstant unter 10, so dass die erforderlichen Voraussetzungen für die kürzlich beschlossenen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen vorliegen. Private Zusammenkünfte sind dann in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen möglich, wobei Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte sowie genesene Personen nicht mitgezählt werden. Die Zahl der Haushalte ist dabei nicht begrenzt. Sofern alle Personen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, sind außerdem auch Zusammenkünfte mit mehr als 25 bzw. 50 Personen zulässig. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen in diesem Fall keinen Test vorweisen. Die neue Lockerung bedeutet auch, dass bei Sitzungen oder Veranstaltungen mit höchstens 25 Personen in geschlossenen Räumen oder 50 Personen unter freiem Himmel keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr getragen werden muss. Ebenso entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske für Gäste von Clubs und Diskotheken. Hier ist aber weiterhin der Nachweis eines negativen Coronatests notwendig. Ausgenommen vollständig Geimpfte oder Genesene. In Gastronomiebetrieben sind private Feiern wieder mit einer unbegrenzten Anzahl an Personen zulässig, wobei die Testpflicht gilt, sofern die Zahl der Personen 25 in geschlossenen Räumen oder 50 unter freiem Himmel überschreitet. Die komplette Fassung der aktuellen Nds. Corona VO ist unter Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen zu finden. Häufige Fragen beantwortet das Land zeitnah auf seiner FAQ-Seite.
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