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Die Obduktion eines Mannes, der im Gewahrsam der Hamelner Polizei gestorben ist, hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben. Die Rechtsmediziner konnten aber auch keine eindeutige Todesursache benennen. Es kämen mehrere Ursachen in Betracht, die zu dem Tod des Mannes geführt haben könnten, sagte die Erste Staatsanwältin Kathrin Söfker der Staatsanwaltschaft Hannover. Nach Überzeugung der Rechtsmediziner hätte der Mann auch nicht erfolgreich reanimiert werden können, wenn mit entsprechenden Maßnahmen sofort begonnen worden wäre. Es sei ein nicht absehbarer, tragischer Unglücksfall gewesen, so Söfker.
Dem vorläufigen Obduktionsbericht werde in einigen Wochen der ausführliche folgen. Sie gehe davon aus, dass es keine weiteren Ermittlungen geben werde. Der 53-Jährige war Freitagabend am Bahnhofsvorplatz in Hameln in hilfloser Lage aufgefunden worden. Da nach Einschätzung des Rettungsdienstes und eines Notarztes kein medizinischer Notfall vorlag, war der Mann in Polizeigewahrsam genommen worden. Kurz nach Mitternacht wurde der 53-jährige dann bei einer der regelmäßigen Kontrollen leblos in der Zelle gefunden. Sofortige Reanimationsmaßnahmen durch die Polizei und einen hinzugerufenen Notarzt waren erfolglos geblieben.
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