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Die Stadt Bad Pyrmont will in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren, ob Hundehalter ihrer Steuerpflicht nachkommen. Wer sich einen Hund anschafft oder mit Hund in die Stadt zieht, muss das innerhalb von zwei Wochen bei der Verwaltung schriftlich anzuzeigen. Für neugeborene Hunde gilt das mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt. In Bad Pyrmont sind zurzeit rd. 1.390 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Allerdings sei davon auszugehen, dass wesentlich mehr Hunde gehalten werden und nicht alle Hundehalter/-innen ihrer Meldepflicht nachkommen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass alle Hunde eine gültige und deutlich sichtbare Hundesteuermarke zu tragen haben. Anmeldungen können nach vorheriger Terminvergabe im Fachgebiet Finanzen und Beteiligungen bei der Stadtverwaltung erfolgen. Die Hundesteueranmeldung ist auch elektronisch möglich. Das entsprechende Hundesteueranmeldeformular ist auf der Homepage der Stadt Bad Pyrmont bereitgestellt.
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