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Seit gestern (Montag, 0:00 Uhr) gilt die Bundesnotbremse auch für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Hier hat die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschritten. Es gibt daher weitere Einschränkungen im privaten Bereich. Ein Haushalt darf maximal eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Der Landkreis hat angekündigt, dass das Einhalten der Ausgangssperre kontrolliert wird. Sportliche Betätigungen sind generell nur zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt – während der nächtlichen Ausgangssperre ist das nur zwischen 22:00 Uhr und 0:00 Uhr erlaubt und allein. Weitere Ausnahmen von der Ausgangssperre können medizinische Behandlungen, der Weg zur Arbeit oder die Versorgung von Tieren sein. Die Notbremse sieht nicht nur Änderungen für den privaten Bereich vor. Ab sofort ist im Landkreis wieder „click & meet“ im Einzelhandel möglich – also einkaufen mit Termin. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Im Kulturbereich bleiben Museen, Ausstellungen und Galerien geschlossen.
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