Weserbergland: Kundin der Sparkasse Hameln-Weserbergland geht gegen Kündigung ihres Sparvertrages vor und bekommt vor Gericht Recht

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Das Hamelner Amtsgericht urteilte in dem Streit (am 5.Februar), dass die Kündigung ihres S-Prämien-Sparmodells unwirksam sei. Außerdem müsse die Sparkasse Zinsen an die Kundin nachzahlen, wegen falscher Zinsanpassungen. Laut der Rechtsanwältin der Klägerin Friederike Schaper aus Obernkirchen soll die Sparkasse Hameln-Weserbergland der Kundin eine 99-jährige Vertragslaufzeit zugesichert haben. Die Rechtsanwältin vertritt nach eigenen Angaben dutzende Mandanten aus dem Weserbergland, die ebenfalls ihre Kündigungen nicht hinnehmen wollen. Die regionale Bank möchte sich wegen des laufenden Verfahrens zu Details nicht äußern. Sie habe aber bereits Berufung gegen das Urteil des Hamelner Amtsgerichtes eingelegt. Die Sparkasse beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eine Kündigung der Sparverträge wegen der Niedrigzinspolitik rechtens sei. Zum 31. Dezember 2019 hatte die Sparkasse Hameln-Weserbergland 4000 Prämiensparverträge gekündigt. Dabei soll es sich um ein Sparvermögen von 129 Millionen Euro gehandelt haben.




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