Hameln: Erstattung der Kitagebühren bereits bei 5-tägiger Schließung

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Hamelner Eltern sollen die Kita-Gebühren bereits dann erstattet bekommen, wenn die Einrichtung aufgrund einer behördlichen Anordnung für mehr als fünf Betreuungstage geschlossen wird. Die Politiker im Schulausschuss haben sich einstimmig für den Vorschlag der Stadtverwaltung ausgesprochen, die bisher geltende Satzung zu ändern. Derzeit sieht die Satzung eine Erstattungsmöglichkeit nur vor, wenn die Schließung durch behördliche Anordnung mehr als 20 Betreuungstage beträgt. Um die Gebühren erstattet zu bekommen, müssen die Eltern einen Antrag stellen. Über die Satzungsänderung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 10. März.




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