Hameln-Pyrmont: Jobcenter ändert Verfahren zur öffentlichen Zustellung

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Ab heute (01.02.) macht das Jobcenter Hameln-Pyrmont öffentliche Zustellungen im Internet bekannt. Bislang wurde durch Aushang im Schaukasten des Jobcenters öffentlich bekannt gegeben, für wen ein bestimmtes Schreiben zum Abholen bereitgehalten wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zum Gebäude jedoch nur mit Termin oder in Notfällen möglich. Der Schaukasten ist nicht mehr frei zugänglich. Die öffentliche Benachrichtigung erfolgt deshalb ab Februar über die Website des Jobcenter Hameln-Pyrmont unter Aktuelles – Öffentliche Zustellungen.

Die öffentliche Zustellung eines Bescheides ist nur in wenigen Fällen erforderlich z. B. wenn weder der Aufenthaltsort noch ein Vertreter der betreffenden Person bekannt ist. Künftig fordert das Jobcenter die Person über eine öffentliche Benachrichtigung im Internet auf, das benannte Schriftstück abzuholen. Zwei Wochen nach der Veröffentlichung wird die Benachrichtigung gelöscht. Der Bescheid gilt dann rechtlich als zugestellt.




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