Niedersachsen: Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen vorübergehend aufgehoben

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Niedersachsen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw vorübergehend auf. Ausnahmeregelungen gelten zum einen für die Belieferung der Impfzentren, zum anderen für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Gütern. Die Ausnahmeregelung zur Belieferung der Impfzentren soll jederzeit die Versorgung der Impfzentren mit dem Corona-Impfstoff, Kühlsystemen, Impfbestecken und anderen Waren und Gütern, die für die Funktion der Impfstoffzentren notwendig sind, sicherstellen. Diese Regelung gilt bis 30. Juni 2021. Die Ausnahmeregelung für Beförderungen zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit soll effiziente Lieferketten sicherstellen. Diese Regelung gilt bis 31. Januar 2021. Beide Ausnahmeregelungen gelten auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den genannten Transporten stehen. Der Nachweis einer Ausnahmegenehmigung wird in Niedersachsen im jeweiligen Zeitraum nicht benötigt.




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